Holding-Struktur im Mittelstand: Ein Szenario zur legalen Steueroptimierung

Steuerkanzlei Koblenz xplus Steuerberatung

Einleitung

Viele mittelständische Unternehmer stehen vor einer Herausforderung: Das Unternehmen floriert, die Umsätze wachsen, doch ein großer Teil des Gewinns fließt ans Finanzamt. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer schmälern den Überschuss erheblich – oft bleibt weniger als die Hälfte übrig. Für Unternehmer, die expandieren, investieren oder Vermögen aufbauen möchten, ist das frustrierend. Hier setzt die Holding-Struktur an: ein bewährtes Modell, um Gewinne steueroptimiert zu reinvestieren und Vermögen langfristig zu sichern.

Hinweis: Dieser Artikel stellt ein Szenario dar und dient nur zu Informationszwecken. Er ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung.


Szenario: Der erfolgreiche Mittelständler

Lernen wir Markus kennen, einen Unternehmer aus Süddeutschland. Seit 12 Jahren führt er eine GmbH mit 40 Mitarbeitern, die einen Jahresumsatz von 5 Millionen Euro erzielt. Nach Abzug aller Kosten – Löhne, Betriebsausgaben, Investitionen – bleibt ein Jahresüberschuss von 1,2 Millionen Euro. Nach Körperschaftsteuer (15 %) und Gewerbesteuer (ca. 14–17 %, je nach Gemeinde) verbleiben rund 800.000 Euro.

Markus hat zwei Ziele:

  1. Expansion: Er möchte eine zweite GmbH gründen, um in einen neuen Markt einzusteigen.
  2. Vermögensaufbau: Er will privat Vermögen aufbauen, ohne hohe Steuerabzüge.

Das Problem: Würde Markus die 800.000 Euro als Ausschüttung an sich privat entnehmen, fielen zusätzlich Einkommensteuer (bis zu 45 %) und Solidaritätszuschlag an. Im schlimmsten Fall blieben nur etwa 400.000 Euro übrig – ein Verlust von 50 %.


Lösung: Die Holding-Struktur

Markus entscheidet sich, eine Holding-GmbH zu gründen, die Gesellschafterin seiner operativen GmbH wird. Die Gewinne der operativen GmbH werden an die Holding ausgeschüttet. Warum ist das sinnvoll?

Steuerlicher Vorteil

  • 95 % steuerfreie Ausschüttungen: Nach § 8b KStG sind Ausschüttungen an eine Holding-GmbH zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit. Effektiv fällt nur eine Steuerlast von etwa 1,5 % an.
  • Beispielrechnung:
    • Gewinn nach Steuern in der operativen GmbH: 800.000 €
    • Ausschüttung an die Holding: 800.000 €
    • Steuerlast in der Holding: ca. 12.000 € (1,5 %)
    • Verfügbare Mittel in der Holding: 788.000 €

Im Vergleich dazu würde eine private Ausschüttung an Markus bis zu 400.000 € Steuern auslösen.

Praktische Vorteile

  1. Steueroptimierte Reinvestition: Die Gewinne bleiben größtenteils steuerfrei in der Holding und können in neue Projekte, Beteiligungen oder Tochtergesellschaften investiert werden.
  2. Risikotrennung: Das operative Geschäft ist von den Vermögenswerten der Holding getrennt, was im Falle von Haftungsrisiken Schutz bietet.
  3. Flexibilität bei Nachfolge und Verkauf: Beim Verkauf einer Tochtergesellschaft bleibt der Erlös in der Holding nahezu steuerfrei – ideal für Reinvestitionen oder Vermögensaufbau.
  4. Vermögensaufbau: Rücklagen in der Holding können strategisch angelegt werden, z. B. in Immobilien oder Wertpapiere.
 
 

Schritt-für-Schritt: Wie Markus die Holding aufbaut

  1. Gründung der Holding-GmbH: Markus gründet eine neue GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 €. Diese wird Gesellschafterin seiner operativen GmbH.
  2. Einbringung der operativen GmbH: Die Anteile der bestehenden GmbH werden in die Holding eingebracht (z. B. über § 20 UmwStG). Hierbei sind Sperrfristen zu beachten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
  3. Ausschüttung der Gewinne: Die operative GmbH schüttet Gewinne an die Holding aus, die zu 95 % steuerfrei bleiben.
  4. Reinvestition: Markus nutzt die Gelder in der Holding, um eine neue Gesellschaft zu gründen oder Beteiligungen zu erwerben.
 
 

Risiken und Stolperfallen

Eine Holding-Struktur ist kein Allheilmittel. Markus und andere Unternehmer sollten folgende Punkte beachten:

  • Kosten: Die Gründung einer Holding verursacht Notar- und Gerichtskosten. Zudem fallen laufende Kosten für Buchführung, Jahresabschlüsse und steuerliche Beratung an.
  • Sperrfristen: Bei der Einbringung einer GmbH in eine Holding gibt es steuerliche Sperrfristen (z. B. sieben Jahre gemäß UmwStG), die eingehalten werden müssen.
  • Gestaltungsmissbrauch: Das Finanzamt prüft genau, ob die Holding-Struktur wirtschaftlich sinnvoll ist oder nur der Steuerersparnis dient. Eine fundierte Beratung ist unerlässlich.
  • Liquidität: Gewinne in der Holding stehen Markus privat nicht direkt zur Verfügung, was die persönliche Liquidität einschränken kann.
 
 

Alternativen zur Holding-Struktur

Neben der Holding gibt es weitere Möglichkeiten, Steuern zu optimieren und Vermögen aufzubauen:

  • GmbH & Co. KG: Besonders geeignet für Familienunternehmen mit Nachfolgeplänen.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Steuerbegünstigte Rücklagen über Unterstützungskassen oder Pensionszusagen.
  • Stille Beteiligungen: Ermöglicht steueroptimierte Finanzierung durch Gesellschafter oder externe Investoren.

 

Fazit: Ist eine Holding-Struktur sinnvoll?

Das Szenario zeigt: Für erfolgreiche Mittelständler wie Markus kann eine Holding-Struktur erhebliche Vorteile bringen – von steueroptimierten Reinvestitionen bis hin zu flexiblen Nachfolgelösungen. Doch sie ist kein Standardmodell für jedes Unternehmen. Eine sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung sind entscheidend.

Handlungsempfehlung: Lassen Sie von einem erfahrenen Steuerberater prüfen, ob eine Holding-Struktur zu Ihrem Unternehmen passt. Eine individuelle Analyse klärt, ob die Vorteile die Kosten und Risiken überwiegen.


xplus Steuerberatungsgesellschaft mbH – Ihr Partner bundesweit

Die xplus Steuerberatungsgesellschaft mbH in Mülheim-Kärlich ist Ihr kompetenter Partner für steuerliche Gestaltungen im Mittelstand. Mit bundesweiter Expertise in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensstrukturierung entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Steuerlast senken und langfristige Gestaltungsspielräume schaffen.

Kontaktieren Sie uns, um zu prüfen, ob eine Holding-Struktur oder eine andere Lösung für Ihr Unternehmen geeignet ist.

 

FAQ – Häufige Fragen zur Holding-Struktur

Wenn Gewinne reinvestiert werden sollen, z. B. für Expansionen, Beteiligungen oder Unternehmenskäufe.

Ja, oft über eine Einbringung nach § 20 UmwStG. Sperrfristen und steuerliche Details müssen geprüft werden.

Neben Gründungskosten (Notar, Gericht) fallen laufende Kosten für Buchführung, Jahresabschlüsse und Beratung an.

Der Veräußerungsgewinn bleibt in der Holding nahezu steuerfrei, was Liquidität für Reinvestitionen schafft.

Haftungsausschluss

Dieser Artikel beschreibt ein Szenario und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

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