Steuerberater wechseln

„Ein Schiff ist sicherer, wenn es im Hafen liegt. Aber dafür werden Schiffe nicht gebaut“

Paulo Coelho, Schriftsteller

XPlus Steuerberatungsgesellschaft Koblenz

Kompetenz statt Kompromiss

In steuerlichen Fragen erwarten sowohl Unternehmer, Arbeitnehmer als auch Freiberufler und Selbstständige in erster Linie kompetente Unterstützung. Wenn die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater nicht reibungslos funktioniert, Sie einen neuen den Aufbruch wagen oder einfach die Segel neu setzen und einen neuen Steuermann suchen, sollte man über den Wechsel des Steuerberaters nachdenken wechseln?

Sprechen Sie uns an, wir navigieren sie durch alle Untiefen der Finanzen

Bei Geld und Vermögen ist Vertrauen die einzige Währung. Ihr Steuerberater hat dazu Einsicht in alle finanziellen und damit äußerst sensiblen Daten. Die Gründe für den angestrebten Wechsel können folglich vielseitig sein: Mangelnde Kompetenz, schlechte Erreichbarkeit, Intransparenz oder zu hohe Kosten. Hinter dem Wechsel des Steuerberaters kann aber auch ein ganz simpler Grund wie etwa ein Umzug stecken. Grundsätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit auf einen Wechsel!
Zunächst gilt es klären, ob und wann ein Wechsel vertraglich möglich ist. Grundsätzlich kann das Mandat jederzeit ohne Ausführung von näheren Gründen beendet werden. Liegt jedoch ein längerfristiger Vertrag mit dem Steuerberater vor, sind eventuell Kündigungsfristen zu beachten. Im Fall von vereinbarten Kündigungsfristen kann das Mandatsverhältnis außerordentlich gekündigt werden, sofern Sie einen guten Grund dafür haben. Wir empfehlen Ihnen den zugrundeliegenden Vertrag dahingehend zu prüfen beziehungsweise Ihren gegenwärtigen oder neuen Steuerberater um Auskunft zu bitten. Sie sollten jedoch beachten, das Mandat nicht genau dann zu beenden, wenn Ihr Steuerberater gerade mit Ihrer Steuererklärung, Bilanz oder ähnlichem beschäftig ist. In diesem Fall kann Ihnen ein Teilhonorar für die bereits geleistete Arbeit verrechnet werden. Ihr neuer Steuerberater würde die Leistung erneut verrechnen und Sie wären unter Umständen einer doppelten Zahlung für ein und dieselbe Leistung ausgesetzt. Ist Ihr Steuerberater auch mit der laufenden Buchhaltung oder Lohnabrechnung betraut, empfiehlt sich die Kündigung zum Monatsende.
Ein Vertrag sollte schriftlich, idealerweise mittels eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss Ihren Name samt Anschrift sowie den Name und die Adresse des Steuerberaters enthalten. Nennen Sie den gewünschten Kündigungstermin und ersuchen Sie gegebenenfalls um Übermittlung sämtlicher Unterlagen. Die Pflicht eines Steuerberaters zur Verschwiegenheit gilt auch nach einer Kündigung weiter. Diese ist gesetzlich geregelt und zeitlich unbefristet.
Das Finanzamt sollte von einem Steuerberaterwechsel unbedingt informiert werden! Schließlich werden Sie von Ihrem Steuerberater in steuerlichen Angelegenheiten vertreten, was bedeutet, dass Zustellungen von Seiten des Finanzamts primär an Ihren Steuerberater adressiert werden. Auch wenn dieser Kulanz zeigt und Meldungen an Ihren neuen Steuerberater oder an Sie übermittelt kann ein Zeitverlust entstehen. Die Folgen können Säumniszuschläge, Mahngebühren oder ähnliches sein. Im Falle eines Wechsels wird diese Ummeldung beim Finanzamt von uns vorgenommen.
Je nach Tätigkeit und Bedürfnissen braucht der neue Steuerberater wichtige Unterlagen wie allgemeine Angaben Bilanzen (der letzten 3 Jahre) persönliche Vermögenslage komplette Buchhaltung des laufenden Geschäftsjahrs Summen- und Saldenlisten Betriebswirtschaftliche Auswertungen Belege und Bankauszüge Auflistung offener Posten Auflistung des Anlagevermögens Personallisten.

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